UNSERE
LEISTUNGEN
Wir stehen Ihnen mit einem engagierten Team als unparteiische Berater mit vielseitigen Aufgaben und Tätigkeiten auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten kompetent zur Seite.
Um spätere, unliebsame Auseinandersetzungen zu vermeiden, schützen wir als neutrale Mittler beide Vertragsparteien bei komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Vom Freistaat Bayern autorisiert, belegen notarielle Urkunden auch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen. Zu unserem Amtsbereich gehören neben Trostberg, Traunreut, Altenmarkt, Tacherting, Engelsberg, Schnaitsee, Obing, Kienberg, Pittenhart, Seeon-Seebruck und Truchtlaching auch der gesamte Chiemsee, die Flurnummer 1 der Gemarkung Chiemsee (mit Ausnahme der Inseln).

Familienrecht
Wenn aus dem „Ich“ ein „Wir“ werden soll, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ihr Notar berät Sie auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts ganz unabhängig. Gerade wenn es um Ihre persönlichen Angelegenheiten geht, ergreift er nicht Partei, sondern denkt an manches, was Ihnen nicht im Traum einfallen würde. So können Sie Ihr Privatleben auch rechtlich optimal gestalten, bevor Probleme entstehen. Sei es, daß es um den Abschluss eines Ehevertrages geht, nichteheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Erbrecht
Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Vermögenswerte den Menschen zu Gute kommen, die Sie sich wünschen, sollten Sie sich mit Ihrem Notar unterhalten. Ihr Notar kann Sie beraten, welche Vorkehrungen für Ihre individuellen Verhältnisse sinnvoll sind. Das Tätigkeitsfeld der Notare erstreckt sich von der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis hin zu unterschiedlichen Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung. Auch die Regeln des Steuerrechts und des ausländischen Erbrechts sind dem Notar bekannt.
Eine Urkunde vom Notar erspart Ihren Erben böse Überraschungen und schützt diejenigen, die von Gesetzes wegen nicht berücksichtigt werden würden. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Wenn Sie fürs Alter planen ist es sinnvoll, nicht nur Ihre Erben versorgt zu wissen. Mit Ihrem „vorletzten“ Willen können Sie sich selbst absichern: Mit einer Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung sollten Sie Ihre Wünsche jetzt ausdrücken, damit Sie später in Ihrem Sinn umgesetzt werden können.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Unternehmensrecht
Bei der Gründung oder Führung eines Unternehmens stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen und Aspekte, deren Nichtbeachtung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Insbesondere die Wahl der richtigen Unternehmensform verlangt Weitsicht. Das Gesetz sieht deshalb zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten in vielen gesellschaftlichen Angelegenheiten die notarielle Form vor.
Ihr Notar informiert Sie über die verschiedenen Gesellschaftsformen, Haftungen, Veräußerungen oder Übertragungen eines Unternehmens, Steuerrecht, Arbeitsteilungen und vieles mehr. Ihr Notar begleitet Sie durch Gesellschaftsversammlungen einer GmbH, protokolliert Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und beurkundet die Umwandlung von Gesellschaften in andere Rechtsformen. Die Notare arbeiten eng mit dem Registergericht zusammen und sorgen dafür, dass Ihr Wille dort rasch umgesetzt wird.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Immobilienrecht
Ein Schwerpunkt der Arbeit Ihres Notars liegt im Immobilienrecht. Dazu zählt alles, was mit Grundstücken und Gebäuden zu tun hat, wie der Kauf oder Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung (selbst wenn diese noch nicht vollständig errichtet ist) oder eines mit einer großen Gewerbeimmobilie bebauten Grundstücks.
Der Notar wird von Gesetzes wegen aber auch bei der Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum oder bei Teilung und Abschreibung von Teilflächen eines Grundstücks benötigt. Bei einer Begrünung und dem Verkauf von Erbbaurechten, der Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch kennt Ihr Notar die Details und hilft Ihnen sich abzusichern und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Sonstige Leistungen
Neben der Tätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann Ihr Notar aber auch auf weiteren Gebieten Urkunden aufnehmen. So ist der Notar auch zuständig für die Beurkundung von Eiden und eidestattlichen Versicherungen, Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen, Versteigerungen und Verlosungen, Aufnahmen von Vermögensverzeichnissen, Wechsel- und Scheckprotesten, Tatsachenbescheinigungen, Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, sowie die Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Nicht aus jedem Konflikt muß gleich ein großer Streit werden. Ihr Notar hilft Ihnen als kompetenter und vor allem neutraler Verhandlungsmoderator. Er leitet Ihre Verhandlungen und hilft Ihnen gemeinsam eine gute Lösung für beide Parteien zu finden, etwa bei Erbstreitigkeiten, Scheidungsverhandlungen, Nachbarschaftsdifferenzen, Interessenkonflikten von Gesellschaftern u.ä. Ein Notar kann aber auch mit einem guten Vertrag dafür sorgen, daß ein Streit gar nicht erst entsteht und das Vereinbarte auch durchsetzt werden kann.