Die Schlüsselübergabe – genial einfach mit unserer Checkliste!

Steht die Übergabe der Immobilie an den Käufer an, sind von Ihnen noch einige Details zu beachten: Zählerstände müssen abgelesen und übermittelt werden, sämtliche Schlüssel gehören nun in die Hände des Käufers. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, nichts zu übersehen.

Die Schlüsselübergabe – genial einfach mit unserer Checkliste!

Steht die Übergabe der Immobilie an den Käufer an, sind von Ihnen noch einige Details zu beachten: Zählerstände müssen abgelesen und übermittelt werden, sämtliche Schlüssel gehören nun in die Hände des Käufers. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, nichts zu übersehen.

Die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes bringt viele Fragen mit sich. Unsere Sachbearbeiter beraten Sie vor dem Kauf/Verkauf Ihrer Immobilie in einem persönlichen Gespräch in unseren Räumen. Zu diesem Vorgespräch sollten sowohl der Verkäufer als auch der Käufer anwesend sein.

Anschließend fertigen wir für Sie den Entwurf Ihres Vertrages und stellen Ihnen diesen vorab per Post, per Fax oder Email zur Durchsicht und Prüfung zur Verfügung. Wenn weitere Berater hinzugezogen werden müssen – etwa ein Steuerberater – klären wir Sie vorher auf.

Der eigentliche Kauf/Verkauf erfolgt dann in einem gemeinschaftlichen Termin mit Verkäufer und Käufer; die so genannte Beurkundung erfolgt durch die Notare. In diesem Termin wird der Vertrag vom Notar verlesen und erläutert. Bitte beachten Sie, dass wir spätestens zum Termin Ihre steuerliche Identifikationsnummer (vom Finanzamt) benötigen, sonst ist uns eine Weiterbearbeitung Ihres Vertrages nicht möglich. Informationen, wo Sie diese Nummer finden können, erhalten Sie hier.

Vorab noch ein paar Hinweise: Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, dem Käufer bei der Besichtigung der Immobile einen Energieausweis vorzulegen. Sind dem Verkäufer Mängel bekannt, muss er in der Regel den Käufer darauf hinweisen. Der Verkäufer sollte sich außerdem über die Bonität des Käufers vor Abschluss des Vertrages informieren, etwa durch die Anforderung einer Finanzierungsbestätigung. Sofern an der Immobilie noch Schulden lasten, werden diese mit dem Kaufpreis abgelöst, lassen Sie sich hier von uns beraten.

Käufer sollten die Immobilie genau prüfen, da gebrauchte Objekte „wie besichtigt“ gekauft werden, also ohne jede Gewährleistung des Verkäufers. Bei gebrauchten Immobilien bestimmt der Zustand den Preis, eine Haftung für Mängel gibt es nicht. Die gemeinsame Besichtigung mit einem Sachverständigen kann helfen, etwaige Probleme zu erkennen. Als Käufer sollten Sie außerdem die Finanzierung des Kaufpreises frühzeitig klären, damit Ihre Bank vorab mit uns Kontakt aufnehmen kann. Zu deren Absicherung wird in der Regel eine Grundschuld am Objekt eingetragen, auch diese Grundschuld muss beurkundet werden. Dies sollte gemeinsam mit dem Kaufvertrag geschehen, damit die Bank bei Fälligkeit des Kaufpreises Ihr Darlehen auszahlen kann.

Der Kaufpreis ist übrigens nicht sofort zur Zahlung fällig, sondern erst, wenn der Notar den Käufer zur Zahlung auffordert. Dies geschieht dann, wenn eine Zahlung ohne jedes Risiko möglich ist, also z. B. Belastungen am Grundstück aufgehoben sind und im Grundbuch der Verkauf vermerkt ist. Hier sind die Anforderungen unterschiedlich, wir klären Sie im konkreten Fall auf, auch über den zeitlichen Ablauf.

Als Nebenkosten müssen Sie die Grunderwerbsteuer berücksichtigen, diese beträgt derzeit in Bayern 3,5 % des Kaufpreises. Notar und Grundbuchamt schlagen in der Regel gemeinsam mit 2 % zu Buche, so dass insgesamt mit etwa 5,5 – 6 % Nebenkosten zu rechnen ist. Hat ein Makler den Kaufvertrag vermittelt, kommen dessen Gebühren hinzu.

Die nachfolgenden Formulare (Checklisten) ersetzen keine persönliche Beratung; sie sollen der Vorbereitung Ihres Kauf- bzw. Verkaufsvertrages dienen und allgemeine, zur Vorbereitung des Entwurfes erforderliche Daten liefern.
Diese Formulare sind am PC ausfüllbar. Nach Ergänzung des Formulars kann dieses ausgedruckt und gefaxt oder gleich per Email an uns versandt werden.

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Haus / Wohnung

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