Bei Krankheit oder im Alter schafft die Vorsorgevollmacht Sicherheit. Sie sorgt dafür, dass in hilfloser Lage eine Betreuung durch eine Person des Vertrauens erfolgt.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Patientenverfügung registriert werden. Hier haben ausschließlich Betreuungsgerichte Zugriff auf Ihre Daten. Die Vollmacht selbst wird nicht hinterlegt, lediglich die Daten des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Personen. Das Register wird bundesweit monatlich über 20.000 mal abgefragt! So oft kommt es also vor, dass über eine Betreuung entschieden werden muss, manchmal über 100 mal am Tag. Treffen also auch Sie Vorsorge.

Checkliste zur Vorsorgevollmacht

Die für die Registrierung anfallenden Gebühren fallen einmalig an und liegen – je nach der Anzahl der bevollmächtigten Personen – zwischen ca. 8,50 und 20,– EUR.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Registrierung Ihrer Vollmachten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.vorsorgeregister.de