Das beste Testament nutzt nichts, wenn es nicht gefunden wird! Im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer werden alle Testamente und Erbverträge vom Notar gespeichert.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts geprüft. Sofern ein letzter Wille vorhanden ist, informiert die Bundesnotarkammer das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Testamente zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Wichtigster Bestandteil der Meldung zum ZTR ist die Geburtenregisternummer, die jeder Geburtsurkunde zu entnehmen ist. Diese Registernummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des Erblassers und eine eindeutige Unterscheidung bei häufigen Namen (Maier, Huber usw.). Wir bitten Sie daher, bei der Beurkundung Ihres letzten Willens uns eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mitzubringen.
Nähere Informationen erhalten sie von Ihrem Notar oder unter:
www.testamentsregister.de